• Die ganze Duplikatsthematik ist derzeit rechtlich im Umbruch und technisch gesehen natürlich Humbug. Jede E-Rechnung ist eine Kopie und vielleicht ein Duplikat, Triplikat oder was auch immer.
    Was wäre denn steuerrechtlich für den Empfänger die Konsequenz, wenn es ein Duplikat ist?

    Ich würde das derzeit nicht strukturiert angehen sondern die inhaltliche Diskussion abwwarten. Angeblich kommt beim nächsten UST-Wartungserlass dazu etwas heraus...

    freundliche Grüsse
    Gerhard Laga

  • Ich würde ein Duplikatsflag ebenfalls bevorzugen. Hier geht es ja rein um das Erfüllen des USt-G bzw. der Richtlinien.
    Man darf eine Rechnung nur einmal ausstellen und zustellen und das wird wohl auch weiterhin so bleiben. Es geht ja auch dahin, dass man den Rechnungsempfänger nicht verleiten darf, die Vorsteuer mehrmals abzuführen - und das würde man, wenn man beliebig oft ein und die selbe Rechnung verschicken würde und nicht deutlich vermerken würde, dass es sich um ein Duplikat handelt.

    In EDIFACT und UBl gibt es übrigens Duplikat-Flags.

    Viele Grüße,
    Peter Gerstbach

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