Hallo,
es gibt verschiedenste Sachverhalte, die in einer Rechnung in verschiedenen Positionen ausgewiesen werden und unterschiedlichste umsatzsteuerliche Konsequenzen haben (unterschiedliche Steuersätze, steuerbefreit, nicht steuerbar) und manche dieser Sachverhalte erfordern auch einen Hinweistext.
Laut ebi 4.0 sind Hinweistexte nur im Rahmen des Elements <TaxExemption> möglich, welches wiederum nur alternativ zu den <Item> Elementen in dem <VAT> Element steht.
Wenn jedoch auf einer Rechnung sowohl LineItems mit sowie ohne Steuern (0%) vorkommen, ist es gesetzlich notwendig den Grund der Steuerbefreiung anzugeben. Auf Papier geschieht dies üblicherweise durch Fußnoten. In ebi sollte es diese Möglichkeit auf der Ebene des ListLineItem geben:
Beispielsweise wie folgt:
ZitatAlles anzeigen<eb:ListLineItem>
<eb:Description>Eine steuerfreie Leistung</eb:Description>
<eb:Quantity eb:Unit="Stk.">1</eb:Quantity>
<eb:UnitPrice>10.00</eb:UnitPrice>
<eb:TaxRate>0.00</eb:TaxRate>
<eb:TaxExemption>Steuerbefreiung gem § 6 UStG</eb:TaxExemption>
<eb:LineItemAmount>10.00</eb:LineItemAmount>
</eb:ListLineItem>
Je nach Fall sind auch unterschiedliche Hinweistexte notwendig, wodurch es nicht möglich ist mit einem einheitlichen Text alle Positionen zu beschreiben.
Ein paar Beispiele:
- Fall 1: § 11 Abs 1 Z3 lit e) im Falle einer Steuerbefreiung, einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, betrifft § 6 UStG, Art 6. Beispielsweise Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, steuerbefreite Leistungen, wie bspw Bankdienstleistungen
- Fall 2: § 11 Abs 1 Z 4 lit (1a): Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger: betrifft unternehmerische Leistungsempfänger mit Sitz außerhalb von Österreich
- Fall 3: Nicht steuerbare Vorgänge: Verkauf von Wertkarten, Gutscheinen
Derzeit kann überhaupt kein Hinweistext angegeben werden, weil TaxExemption nur möglich ist, wenn die gesamte Rechnung steuerfrei ist.
Viele Grüße,
Peter Gerstbach