Der aktuelle Änderungsvorschlag zum Download.
Die Mitglieder laut Liste werden gebeten, bis spätestens 08.11.2013 mittels „Reply“ – Funktion ihre Zustimmung zu geben.
Update: Abstimmungsfrist wurde um 3 Tage verlängert!
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Die Mitglieder laut Liste werden gebeten, bis spätestens 08.11.2013 mittels „Reply“ – Funktion ihre Zustimmung zu geben.
Update: Abstimmungsfrist wurde um 3 Tage verlängert!
Ich stimme zu.
Betreffend Dokumentation hätte ich den Wunsch das Kapitel "Spezialfälle" in "Anwendungsempfehlungen und Spezialfälle" umzubenennen, da es sich dabei eigentlich um eine semantische Verwendungsvorschrift handelt.
Darüber hinaus ist das Gutschriftsverfahren im UStG vorgesehen und daher kein Spezialfall.
Die Überschrift "Abbildung von Gutschriften" bezeichnet aus meiner Sicht die "Verwendung von Vorzeichen für Beträge in Rechnungen und Gutschriften"
Die Kard. von IsDuplicate ist 1..1. Wäre 0..1 nicht sinnvoller?
Die Kard. von PayableAmount ist 1..1. -> bedingt ebenso eine Anpassung der Implementierungen.
Bei den im Appendix empfohlenen Codes für FurtherIdentification könnte man noch "Payer" hinzufügen.
Sonst keine weiteren Anmerkungen.
Hallo!
Das BRZ stimmt auch grundsätzlich zu.
Allerdings möchte ich diesen Post für einige Anmerkungen nutzen
vg P. Helger
WoAx-IT Software Solutions stimmt auch zu.
(Eine ordentliche 5.0 Version sollte trotzdem relativ bald angegangen werden.)
Hallo,
beim Prüfen der Version habe ich zwei kleine Fehler entdeckt:
Viele Grüße,
Peter Gerstbach
A1 Telekom Austria AG stimmt zu
Ich stimme zu:
Die Angabe einer Bezeichnung zum Rabatt oder Zuschlag ist auch notwendig.Sollte dann ja auch auf der Rechnung stehen.
Weiters ist auch die gemischte Angabe von Zuschlägen oder Rabatten innerhalb einer Position möglich(was bei uns oft vorkommt).
lg
Ich stimme zu.
mit freundlichen Grüßen
[color=#000000]Martin Selenko [/color]
[color=#000000]Österreichische Post AG [/color]
Anforderung, eingebracht von der WK NÖ:
Wenn im Rahmen einer ebInterface Rechnung eine vorherige ebInterface Rechnung storniert werden soll, so genügt die Angabe des CancelledOriginalDocuments nicht, da sich Rechnungsnummern in verschiedenen Jahren wiederholen können. Es wird daher empfohlen auch ein Datum in Form eines CancelledOriginalDocumentDate aufzunehmen.
Philipp Liegl
BMD Systemhaus GmbH stimmt zu. Markus Knasmüller, Leiter SW-Entwicklung, BMD Systemhaus GbmH
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