Änderungen in ebInterface Version 2.2

  • Liebe Projektpartner,

    aufgrund von Vorschlägen der Finanzministeriums wurden folgende Änderungen des ebInterface Standards durchgezogen:

    1. Aufnahme in die Dokumentation, dass Rechnungen nicht nur eindeutig sondern auch fortlaufend zu nummerieren sind.

    2. Pro Rechnung muss der Tag bzw. der Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistungen angegeben werden. Somit wurde das bisher optionale Delivery Element auf ERFORDERLICH gesetzt.

    3. In der Dokumentation wird explizit gehalten, dass der Rechnungssteller im Biller Element dem liefernden oder leistenden Unternehmen entspricht.

    4. In einer Rechnung ist die Steuerregistriernummer (UID) eines Rechnungsstellers verpflichtend anzugeben. Daher, wird das Element Biller/VATIdentificationNumber auf ERFORDERLICH gesetzt. Sollte der Rechnungssteller keine Steuerregistriernummer besitzen, so ist der String "00000000" (acht mal die Null) einzusetzen.

    5. Die im Datenschutzgesetz vorgesehene Datenverarbeitungsregisternummer wurde als optionales Element Biller/DVRNumber zum Rechnungssteller hinzugefgt.

    6. In einer Rechnung ist die Steuerregistriernummer (UID) eines Rechnungsempfängers verpflichtend anzugeben. Daher, wird das Element InvoiceRecipient/VATIdentificationNumber auf ERFORDERLICH gesetzt. Sollte der Rechnungsempfänger keine Steuerregistriernummer besitzen, so ist der String "00000000" (acht mal die Null) einzusetzen.

    7. In der Rechnung muss der Name und die Anschrift sowohl des liefernden/leistenden Unternehmens als auch des Abnehmers/Empfängers angegeben werden. Daher müssen im Address-Typ die Elemente Street, Town, ZIP und Country angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Addresse-Typ nicht nur in den Elementen Biller und InvoiceRecipient verwendet wird, sondern auch im Element Delivery.

    8. Sollte die Rechnung nicht der Umsatzsteuer unterliegen, so muss dies explizit gekennzeichnet werden. Daher wurde als Unterelement von Tax/VAT das leere Element TaxExemption eingefgt, das alternativ zum bestehenden Unterelement Item verwenden werden kann. Weiters wurden die Elemente Tax bzw. Tax/VAT auf ERFORDERLICH gesetzt.

    9. Der Bruttogesamtbetrag ist bei Kleinbetragsrechnungen nicht erforderlich. Das Element TotalGrossAmount wurde daher auf OPTIONAL gesetzt.

    10. Die Angabe einer Zahlungsmethode und Zahlungsbedingungen ist nicht erforderlich. Daher wurden PaymentMethod und PaymentConditions auf OPTIONAL gesetzt.

    11. In der Dokumentation wurde festgehalten, dass eine Artikelzeile Elemente zur Menge, zur handelsüblichen Bezeichnung und zum Entgelt (inkl. Währung) der Lieferung oder Leistung beinhalten muss.

    12. Für jeden Artikel in den Details soll es möglich sein, eine Klassifizierung gemäß eines anerkannten Klassifikationsschemas (z.B. CPA, NACE Code) vorzunehmen. Daher wurde in der Codeliste UsageType der Wert Classification aufgenommen.

    13. Der Namespace für die neue Version des Standards lautet "http://www.ebinterface.at/schema/2p2/".

    Diese Änderungen wurden in einer Draft-Version umgesetzt und diese steht Ihnen zu Abstimmung und Testen bereit. Unter http://www.ebinterface.at/schema/2p2/Invoice.xsd finden Sie das XML Schema und unter http://www.ebinterface.at/download/docum…Invoice_2p2.pdf ide adaptierte Dokumentation..

    Mit besten Grüßen,
    Maia Zaharieva

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir stimmen den geplanten Änderungen für ebInterface 2.2 zu.

    Mfg,
    Ing. Christoph Paal - Mesonic Business Software
    Entwicklung
    Herzog Friedrichplatz 1 A-3001 Mauerbach Austria
    Tel.: +43-1-970-30 Fax.: +43-1-970-30-75
    Besuchen Sie unserer Homepage: http://www.mesonic.com

  • Liebe Projektpartner,

    zwei kleine Änderungen wurden in der Version 2.2. noch durchgezogen:

    1. Da wir den Standard bis jetzt konsequent in englische Sprache definiert haben, wurde der versehentlich in deutsch vergebene Name des Elements für Datenverarbeitungsregisternummer (Biller/DVRNr) ins englische übersetzt Data Processing Register Number (Biller/DPRNr).

    2. In der Dokumentation wird auch explizit gehalten, dass jede ebInterface Rechnung einen Verweis auf die zu verwendete XSLT Stylesheet enthalten muss. Diese Transformation kann das Default-Stylesheet von ebInterface oder aber auch Rechnungssteller-spezifisch sein.

    Das aktualisierte Schema und Dokumentation finden Sie wie gewöhnt unter http://www.ebinterface.at/schema/2p2/Invoice.xsd (XML Schema) bzw. http://www.ebinterface.at/download/docum…Invoice_2p2.pdf (Dokumentation).

    Beste Grüße,
    Maia Zaharieva

  • Sg. Damen und Herren,

    wir stimmen der Version ebInterface 2.2 zu.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Friedrich Planinger

    Electronic Bill Presentment and Payment GmbH
    Lilienbrunngasse 7-9
    A-1020 Wien

    Tel.: +43 1 99 3 99-3279
    Fax: +43 1 99 3 99-3287
    mailto:friedrich.planinger@ebpp.at

  • Herr DI Schwaiger von H.A.S.I.G. hat mir per E-Mail am 26.1.2007 seine Zustimmung gesendet.

    Freundliche Grüße
    Alexandra Sladek

    Projektleitung E-Billing/E-Zustellung
    WKÖ E-CENTER/AUSTRIAPRO

  • Liebe Projektpartner,

    ich moechte auf zwei weitere Aenderungen aufmerksam machen:

    1. Die Aenderung des Elements TotalGrossAmount (= gessamter Rechnungsbetrag) auf OPTIONAL wurde zurueckgesetzt. D.h. TotalGrossAmount muss - wie bisher - immer angegeben werden.

    2. In der Dokumentation wird explizit darauf hingewiesen, dass nach § 11 UStG Menge und handelsuebliche Bezeichnung immer angegeben werden muessen.

    Sowohl das XML Schema (http://www.ebinterface.at/schema/2p2/Invoice.xsd) als auch die Dokumentation (http://www.ebinterface.at/download/docum…Invoice_2p2.pdf) sind bereits aktualisiert.

    Mit besten Gruessen,
    Maia Zaharieva

  • Ich hätte eine Frage zu folgender Erweiterung:

    >2. In der Dokumentation wird auch explizit gehalten, dass jede ebInterface Rechnung einen Verweis auf die zu verwendete XSLT Stylesheet enthalten muss. Diese Transformation kann das Default-Stylesheet von ebInterface oder aber auch Rechnungssteller-spezifisch sein.

    Aus welchem Grund muss eine Stylesheet Referenz in der Rechnung angegeben werden? Prinzipiell könnten zwei Firmen auch nur die XML Daten austauschen und deren Software übernimmt die Anzeige durch eigenständiges parsen oder durch ein standard Stylesheet. Den Stylesheet Link mitzusignieren schadet zwar nicht, bringt jedoch auch keine zusätzliche Sicherheit.

  • Die Erweiterung nach der expliziten Angabe eines Style-Sheets ergab sich auf Wunsch des Geschäftsführers von AustriaPro Gerhard Laga nach seinen Gesprächen mit dem Finanzministerium.

    Ausgangspunkt waren hier KMUs, denen man es auf jeden Fall ermöglichen möchte sich Rechnungen "anzusehen". Die Default-Anzeige von XML Rechnungen im Browser wird einerseits als nicht zufriedenstellend angesehen und weiters muss dann noch garantiert sein, dass Dateien mit dem Suffix ".xml" auch mit dem Browser (oder anderer geeigneter Software) verknüpft sind.

    Da KMUs ja sehr oft nicht in der Lage sind ihre größeren Geschäftspartner zu etwas - wie die Angabe eines Stylesheets - zu zwingen, habe wir dies im letzten Moment noch in die Dokumentation der Version 2.2 aufgenommen. Natürlich war uns bewußt, dass im sinnvollen Einsatz (=automatische Weiterverarbeitung der Daten), die Angabe eines Stylesheets nur begrenzt Sinn macht, aber wie in Ihrem Posting angemerkt letztendlich auch nicht stört.

    Hoffe dies erklärt den Umstand. Da ich den ganzen Februar in Australien bin, habe ich nur limitierten Netzzugang.

    LG
    Christian Huemer

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