Hallo!
Im Kunsthandel ist es üblich die Differenzbesteuerung zu
verwenden. Dabei wird im Vergleich zur herkömmlichen Besteuerung nur der
Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert, und nicht der
gesamte Verkaufspreis. Das kommt daher, da im Kunsthandel oft Objekte von Privatpersonen
angekauft werden, für die bereits USt abgeführt wurde.
Meines Wissens nach gibt es die Differenzbesteuerung nur für
den Normalsteuersatz von 20%.
Das kann in ebInterface zwar abgebildet werden, aber nicht
explizit. Derzeit könnte man es in das [font="]Tax/VAT/VATItem[/font]
Element packen, allerdings wäre dann die Berechnung nicht mehr nachvollziehbar.
Bei mehreren Rechnungspositionen kann nicht mehr nachvollzogen werden, wie sich
die Steuer zusammensetzt.
Ein sauberer Lösungsvorschlag für ebInterface 4.1 wäre
folgender: auf Rechnungspositionsebene gibt es bereits das
"TaxRate"-Element. Dieses müsste ergänzt werden um ein
"TaxedAmount"-Element, das die Basis angibt auf die sich die Steuer
bezieht und ein "TaxAmount"-Element das den effektiven Steuerbetrag
angibt. Beide Felder sollten Pflichtfelder werden.
In der Steuersumme (Tax/VAT/VATItem) darf dann auch nur der
"TaxAmount" der jeweiligen Zeilen berücksichtigt werden.
vg P. Helger