Das Erstellungdatum für Rechnungen ist u.a. bei Dienstleistungsrechnungen interessant, da das Rechnungsdatum zum Beispiel das Ultimo des Vormonats sein muss. Diese Anforderung kommt konkret von einem unserer Kunden, welche diese Anforderung von einer Bundesdienststelle bekommen hat.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die gesetzliche Vorschrift für wiederkehrende Rechnungen diese z.B. innerhalb von 15 Tagen auszustellen. Das Rechnungsdatum könnte hier z.B. der 31.12. sein und das Erstellungsdatum der 3.1.
MfG
Werner Kroiss, EPO Consulting GmbH
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die gesetzliche Vorschrift für wiederkehrende Rechnungen diese z.B. innerhalb von 15 Tagen auszustellen. Das Rechnungsdatum könnte hier z.B. der 31.12. sein und das Erstellungsdatum der 3.1.
MfG
Werner Kroiss, EPO Consulting GmbH