Anzahlung Abziehen

  • Hallo!

    Ich habe im Standard nicht finden können, wie ich eine Anzahlung abziehen und sie auch so kennzeichnen kann.
    Eine ähnliche Frage wurde hier bereits gestellt, allerdings ist es in meinem Fall etwas komplizierter:

    Die Rechnung ist auf X Posten aufgeteilt, auf die unterschiedliche Steuersätze angewendet werden.

    Nun liegt mir eine Anzahlung für die Rechnung vor, die ich zunächst abziehen muss.
    Angeben möchte ich nun die komplette Rechnung inkl. Steueraufteilung, mit einem Endbetrag. So kommt es derzeit auch korrekt heraus.
    Die Anzahlung soll dann gesondert vom Endbetrag abgezogen werden.

    Wie und wo gebe ich dies an? Steuerangaben kann ich ja keine machen...

    Oder ist es wie hier doch wieder eine einzelne negative Position, allerdings ohne Steuerausweis?

    Danke!

    K_S

  • Ich habe jetzt erstmal für jede vorliegende Zahlung ein BelowTheLineItem angehängt.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich trotzdem freuen ;)

  • Hallo!

    Hier die Randziffer zu den UStG Erläuterungen:
    Quelle: https://findok.bmf.gv.at/findok?executi…ea-d68c1600c7f9

    Zitat von Findok

    § 11 Abs. 1 UStG 1994 gilt sinngemäß. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Lieferung oder sonstigen Leistung ist der (vereinbarte) voraussichtliche Zeitpunkt oder Zeitraum anzugeben. Sollte der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung noch nicht feststehen, genügt der Hinweis, dass diesbezüglich noch keine Vereinbarung getroffen wurde. An die Stelle des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrages für die Leistung tritt das vor der Ausführung der Leistung vereinnahmte oder angeforderte Entgelt (Teilentgelt) sowie der darauf entfallende Steuerbetrag. Erteilt der Unternehmer losgelöst von einer Voraus- oder Anzahlung über eine noch nicht erbrachte Leistung eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis ("Vorausrechnung"), so schuldet er den ausgewiesenen Steuerbetrag auf Grund der Inrechnungstellung, ohne dass der Empfänger dieser Rechnung das Recht hätte, die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer geltend zu machen. Um eine Steuerschuld auf Grund der Inrechnungstellung hintanzuhalten, muss aus der vor Ausführung der Leistung erstellten Abrechnungsurkunde zweifelsfrei ersichtlich sein, dass damit über eine Voraus- oder Anzahlung abgerechnet wird. Um diesem Erfordernis zu entsprechen, empfiehlt sich eine entsprechende Bezeichnung der Abrechnungsurkunde (zB "Anzahlungsrechnung über den am ... vereinnahmten Teilbetrag", "1. Teilrechnung über die vereinbarte und am ... fällig werdende Abschlagszahlung") unter Angabe des Ausstellungsdatums sowie eine ergänzende und klarstellende Formulierung (zB Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Leistungszeitpunkt) im eigentlichen Abrechnungstext der Vorauszahlungs- oder Anzahlungsrechnung.


    Wie mit Anzahlungen bei e-rechnung.gv.at umzugehen ist, steht grob hier:
    https://www.erechnung.gv.at/erb/?p=einvoic…_partialinvoice

    hth
    P. Helger

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