Fälligkeitsdatum der Rechnung sowie Anzahlungsdatum

  • Hallo zusammen,

    in unserer Software generieren wir Rechnungen, die sowohl einen Anzahlungs-Betrag mit Fälligkeitsdatum als auch den Rest-Betrag mit Fälligkeitsdatum ausweisen.

    In der Formatdefinition fand ich die PaymentConditions für das DueDate (Fälligkeitsdatum) und auch das MinimumPayment (Mindestbetrag zum Fälligkeitsdatum).
    Da ich aber keinen zweiten Zahlungstermin angeben kann, kann ich Anzahlung und Restzahlung terminlich nicht getrennt ausweisen.
    Ein zweiter PaymentConditions-Satz schein nicht möglich zu sein. ?(

    Gibt es hierzu Ideen?

    Danke!

    K_S

  • Vielleicht habe ich den Fall zu kompliziert formuliert.

    Ich benötige innerhalb einer E-Rechnung mehrere Fälligkeits-Termine, jeweils mit Betrag.

    Ist die möglich?

    Vielen Dank!

    K_S

  • Der Kunde drängt... Ich würde dies jetzt so umsetzen:

    <n1:PaymentConditions>
    <n1:DueDate>2016-05-01</n1:DueDate>
    <n1:MinimumPayment>1000</n1:MinimumPayment>
    <n1:Comment>Der Restbetrag ist fällig zum 20.06.2016</n1:Comment>
    </n1:PaymentConditions>

    Somit würde ich für den 01.05.2016 eine Anzahlung von 1.000,00 € vorgeben und im Kommentar auf die Fälligkeit 20.06.2016 des Restbetrags hinweisen.
    Leider habe ich keine Ahnung, wie das beim Empfänger aussieht und ob die Informationen in der Form für den Empfänger bindend sind.

  • Hallo!

    Sorry - in letzter Zeit schaue ich zu selten ins Forum :( Ich werde mich bessern!

    Innerhalb von ebInterface kann nur ein Fälligkeitsdatum für die gesamte Rechnung angegeben werden.
    Wenn Sie das aufsplitten wollen, stellen Sie am besten mehrere Rechnungen aus - dafür können Sie ja elektronisch automatisch übertragen :)

    vg P. Helger

  • Hallo Herr Helger,

    vielen Dank für die Unterstützung!

    Ich werde die Rechnung nun auf zwei Dateien aufteilen:
    1. Anzahlungsrechnung (InvoiceForAdvancePayment), kein Ausweis von USt.-Informationen
    2. Standardrechnung (Invoice)

    Es bleibt aktuell nur noch die Frage, wie die Anzahlungsrechnung(1) auf der Standardrechnung(2) aufgeführt wird.
    Sollte ich dies in (2) als "BelowTheLineItem" mit einer entsprechenden Beschreibung wie "Anzahlung erwartet zum xx.yy.zzzz" aufführen?

    Beide Rechnungen werden gleichzeitig erstellt und an den Bund übertragen werden.

    Viele Grüße

    K_S

  • Dann wäre es m.E. richtig, auf der Anzahlungsrechnung (1) alle ListLineItems der Standardrechnung (2) in voller Höhe inkl. Steuer aufzulisten und dann unten die PaymentConditions einzufügen:


    <n1:PaymentConditions>
    <n1:DueDate>2016-05-01</n1:DueDate>
    <n1:MinimumPayment>1000</n1:MinimumPayment>
    <n1:Comment>Der Restbetrag ist fällig zum 20.06.2016</n1:Comment>
    </n1:PaymentConditions>

    In der Standardrechnung (2) gebe ich die Anzahlungsrechnung als RelatedDocument an:

    <RelatedDocument>
    <InvoiceNumber>4711</InvoiceNumber>
    <InvoiceDate>2016-04-20</InvoiceDate>
    <DocumentType>InvoiceForAdvancePayment</DocumentType>
    <Comment>Anzahlungsrechnung</Comment>
    </RelatedDocument>

    und füge auch hier PaymentConditions hinzu:


    <n1:PaymentConditions>
    <n1:DueDate>2016-06-26</n1:DueDate>
    </n1:PaymentConditions>

    Ist das soweit korrekt und ausreichend? Also werden die Rechnungen dann auch so interpretiert, dass der Komplettbetrag aus (2) zum 26.06. gezahlt sein muss und die Anzahlung aus (1) zum 01.05.?

    Bzgl. des RelatedDocument sehe ich noch die Schwierigkeit, dass ich hier ja für (1) und (2) jeweils die 4711 und dasselbe Rechnungsdatum angebe.
    Dadurch erhalten beide Rechnungs-Dateien natürlich dieselbe Rechnungsnummer.

    Ist das problematisch?

    (Zur Erinnerung: Die Aufteilung auf zwei Rechnungen findet ausschließlich für die Übergabe per EBInterface statt, es existiert eigentlich nur eine Rechnung mit einem Anzahlungs-Betrag und -Datum)

    Viele Grüße

    K_S

  • Hallo!

    Problematisch: die gleiche Rechnungsnummer darf nicht zweimal verwendet werden (siehe UStG). Hängen Sie z.B. "/1" und "/2" dran (oder "a" und "b").

    Zur Info: das Feld MinimumPayment wird bei uns nicht ausgewertet - die Webseite wird in der nächsten Version einen entsprechenden Hinweis enthalten.

    Warum machen Sie nicht eine Anzahlungsrechnung mit nur einer Position? Es handelt sich hierbei doch "nur" um ein technisches Problem da Sie sich nicht die verschiedenen Steuersätze zusammensuchen wollen wenn ich mich recht entsinne. Nennen Sie die Position halt "Anzahl zu Auftrag XYZ"

    hth P. Helger

  • Hallo!

    Sie wiesen doch darauf hin, dass die Anzahlungsrechnung die USt ausweisen muss:


    Die Anzahlungsrechnung muss auch mit ausgewiesender USt sein!

    Das Problem ist weniger das "Zusammensuchen", mehr die Tatsache, dass der Anzahlungsbetrag vom Sachbearbeiter explizit erfasst wird, ohne einen Bezug zu irgendwelchen Rechnungsposten und den damit verbundenen Steuersätzen. Somit kann ich keine Steuer angeben, ohne bei einem Steuersatz für die Anzahlungsrechnung von z.B. 12,3456 % zu landen.

    Der Test-Upload hat übrigens gezeigt, dass ich bei der Anzahlungsrechnung durchaus auf die USt. verzichten kann.
    Könnte ich evtl. doch die Anzahlungsrechnung mit nur einem Posten ohne USt. ausgeben und einfach auch hier ein RelatedDocument einfügen?


    Vielen Dank!

    K_S

  • Hallo!

    Das mit der ausgewiesenen USt ist keine technische Anforderung sondern eine buchhalterische.
    Es gibt valide Gründe für Steuerbefreiung aber die Anzahlung ist meines Wissens nach keiner davon.

    Angenommen Sie haben folgende Rechnung
    Position 1, 5000EUR, 20% Ust
    Position 2, 1000EUR, 10% Ust

    und Sie wollen eine Anzahlung über 2000EUR haben, können Sie folgende Varianten nehmen (vom Prinzip her):

    Variante A:
    Anzahlung zu Auftrag, 2000EUR, 20% Ust

    Variante B:
    Anzahlung zu Auftrag, 1000EUR, 20% Ust
    Anzahlung zu Auftrag, 1000EUR, 10% Ust


    Egal ob Sie A oder B nehmen können Sie die betreffenden Werte in der endgültigen Rechnung in Abzug bringen.
    Und es zwingt Sie ja keiner nur einen USt-Satz zu nehmen - bei Variante B haben Sie auch mehrere USt-Sätze wodurch die Anzahlungsrechnung halt 2 (oder mehr) Positionen hat.

    hth, P. Helger

  • Hallo Herr Helger,

    wenn ich aus buchhalterischer Sicht wählen kann zwischen den Varianten A und B, dann ist m.E. auch die Variante C, nämlich 0% möglich.
    Auch in diesem Fall wird ja auf der endgültigen Rechnung die Steuer vollständig ausgewiesen.

    Nach genauer Prüfung der betroffenen Rechnungen erledigt sich diese Fragestellung aber wahrscheinlich vorerst für uns:

    • Da es sich um Rechnungen für Reiseleistungen handelt, die noch nicht erbracht wurden, weisen unsere Kunden an dieser Stelle gar keine USt. aus.
      Die genaue Besteuerung wird erst nach Abschluß der Reise ersichtlich (z.B. werden die tatsächlich gefahrenen Km dann je Land versteuert)

      Wir haben die Kunden um die Nennung des entsprechenden Paragraphen gebeten und werden diesen entsprechend bei der USt-Befreiung angeben.

    Zu den Rechnungsnummern:

    • Ihren Hinweis auf die Ergänzung der Rechnungsnummer nur für die aufgeteilte Übermittlung an den Bund lasse ich aktuell durch den betroffenen Kunden prüfen.
      Hier muss nun dessen Buchhaltung entscheiden, ob zwei Rechnungen als 12345/1 und 12345/2 an den Bund geschickt werden dürfen, die sich in der Buchhaltung und in der gedruckten Rechnung nur als 12345 wiederfinden.

    Ich halte Sie auf dem Laufenden. :thumbup:

    K_S

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