Hallo zusammen,
vom UBIT Fachverbandsbüro wurde eine Information ausgesandt, daß die EU-Kommission fest entschlossen ist - unter dem "Deckmantel" der Betrugsbekämpfung - auch die ig-Lieferung dem MOSS-Regime zu unterstellen.
Aktuell sind ig-Lieferungen (echt) Steuerbefreit. De lege feranda soll es zur Steuerpflicht im empfangenden Mitgliedstaat kommen.
MOSS soll eine "Verwaltungsvereinfachung" sein, da die Meldung und Abfuhr der USt im Land des Rechnungslegers erfolgt - allerdings wird der Rechnungsleger dabei gewzungen, die nationale Umsetzung der EU-MwStSystRL des Empfängerlandes zu kennen, um die Rechnung richtig fakturieren zu können.
Tendenziell soll die Steuerpflicht im Mitgliedstaat des Leistungsempfänger zur B2B-Generalklausel werden...
Ich würde gerne sicherstellen, daß die V5.0 auch für solche "Blödheiten" gewappnet ist, und daß deswegen ein allfälliges Mapping auf andere Formate NICHT scheitert.
Any Comments?
Danke
Martin Blaschka