• Hallo,

    es gibt verschiedenste Sachverhalte, die in einer Rechnung in verschiedenen Positionen ausgewiesen werden und unterschiedlichste umsatzsteuerliche Konsequenzen haben (unterschiedliche Steuersätze, steuerbefreit, nicht steuerbar) und manche dieser Sachverhalte erfordern auch einen Hinweistext.

    Laut ebi 4.0 sind Hinweistexte nur im Rahmen des Elements <TaxExemption> möglich, welches wiederum nur alternativ zu den <Item> Elementen in dem <VAT> Element steht.
    Wenn jedoch auf einer Rechnung sowohl LineItems mit sowie ohne Steuern (0%) vorkommen, ist es gesetzlich notwendig den Grund der Steuerbefreiung anzugeben. Auf Papier geschieht dies üblicherweise durch Fußnoten. In ebi sollte es diese Möglichkeit auf der Ebene des ListLineItem geben:

    Beispielsweise wie folgt:

    Je nach Fall sind auch unterschiedliche Hinweistexte notwendig, wodurch es nicht möglich ist mit einem einheitlichen Text alle Positionen zu beschreiben.

    Ein paar Beispiele:

    • Fall 1: § 11 Abs 1 Z3 lit e) im Falle einer Steuerbefreiung, einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, betrifft § 6 UStG, Art 6. Beispielsweise Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, steuerbefreite Leistungen, wie bspw Bankdienstleistungen
    • Fall 2: § 11 Abs 1 Z 4 lit (1a): Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger: betrifft unternehmerische Leistungsempfänger mit Sitz außerhalb von Österreich
    • Fall 3: Nicht steuerbare Vorgänge: Verkauf von Wertkarten, Gutscheinen

    Derzeit kann überhaupt kein Hinweistext angegeben werden, weil TaxExemption nur möglich ist, wenn die gesamte Rechnung steuerfrei ist.


    Viele Grüße,
    Peter Gerstbach

    Einmal editiert, zuletzt von pgerstbach (11. September 2013 um 14:48)

  • Danke für den Hinweis, dass Tax-Exemption nur auf Rechnungs- und nicht auf List item-Ebene möglich ist. Das sollten wir uns jedenfalls anschauen!Für den Grund der Steuerbefreiung: Reicht es nicht, dass man den Hinweistext unter Bezug auf die Zeile im allgemeinen Freifeld angibt?

    freundliche Grüsse
    Gerhard Laga

  • Ich denke rechtlich reicht es einmal unterhalb in Bezug auf die Zeile. So macht man es ja üblicherweise auf Papier (mit Fußzeilen). Technisch ist es aber ev. aufwändiger diesen Bezug herzustellen (z.B. wenn man die Positionsnummer nicht nutzt). Auf Papier ist aber (vermutlich) die Fußzeilen-Methode auch nur deswegen üblich, weil man in einer Zeile nicht genug Platz hat - was ja im XML kein Problem darstellt.

    Es bleibt aber das Problem, dass auch die allgemeine TaxExemption nur möglich ist, wenn die gesamte Rechnung steuerfrei ist. Bei Mischpositionen muss man die VAT-Sektion ausfüllen und es ist derzeit nicht möglich gleichzeitig eine TaxExemption anzugeben.

    Viele Grüße,
    Peter Gerstbach

  • Hallo,
    Anbei eine Liste von Steuercodes (leider nur als Bild und ich hoffe es passt auch noch inhaltlich). Damit könnte man ein Feld "TaxCode" befüllen und hätte alle notwendigen Infos um ein korrekte UVA machen zu können. Es sollte mMn möglich sei n aus EBInterface Rechnungen automatisch eine korrekte Umsatzsteuermeldung zu errechnen.

    sG

  • Hallo!

    In der Doku steht, dass der TaxCode sich an der U30 Liste des BMF orientiert.
    Das sind derzeit:
    AT022 - Normalsteuersatz
    AT029 - ermäßigter Steuersatz
    AT025 - für Weinumsätze durch landwirtschaftliche Betriebe
    AT035 - für Jungholz und Mittelberg (bis inkl. 2006)
    AT037 - für Jungholz und Mittelberg (ab 2007)
    AT052 - Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe (10%)
    AT038 - Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe (8%)
    ATXXX - nicht steuerbar (ebInterface spezifisch)

    vg P. Helger

  • Die Nutzung der UVA-Codes ist kein ausreichender Ersatz für die TaxExemption.
    Generell halte ich die Angabe der UVA-Codes im Endeffekt als nicht praktikabel:

    1. Ausgangssteuercodes können nicht immer eindeutig auf Eingangssteuercodes (für die UVA) zugeordnet werden
    2. Die Vorsteuer ist eine Sache des Rechnungsempfängers, dass der Rechnungsersteller hier für den Rechnungsempfänger defakto die UVA vorausfüllt, ist nicht sinnvoll.
    3. Beim Gutschriftverfahren (also wenn der Rechnungsersteller für den Empfänger eine Gutschriftrechnung erstellt, z.B. bei Provisionen) kann der Rechnungsersteller ja gar nicht wissen, wie diese Leistung beim Empfänger korrekt verbucht und versteuert werden muss.

    Mein Fazit: Ich glaube, wir kommen um eine TaxExemption nicht herum!

  • Gute Idee diese Codes zu nehmen. Gut wäre es mMn schon aus einem Set von EBInterface Rechnungen auf Rechnungsersteller Seite eine UVA korrekt befüllen zu können, da bietet es sich natürlich an die Codes vom FA zu nehmen.

    Schöne Grüße

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